Allgemeine Geschäftsbedingungen
EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns, der Disquom Funktechnik GmbH, Vogtsgasse 20, 53639 Königswinter.
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bedingungen (Teil A) sowie aus den besonderen Bedingungen für einzelne Leistungen (Teile B ff.), die für diese Leistungen jeweils vor den übrigen Bedingungen gelten.
Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich nach den vorliegenden AGB und, soweit die AGB keine abweichenden Regelungen treffen, nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Telekommunikationsgesetz (nachfolgend kurz „TKG“). Zwingende gesetzliche Bestimmungen (z. B. zum Kundenschutz) gelten in jedem Fall vorrangig.
TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH / ÄNDERUNGEN DER AGB
- Die Regelungen dieses Teils A gelten, soweit nicht in den Teilen B ff. anderweitige Regelungen getroffen werden.
- Wir sind berechtigt, die AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen werden wir den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung werden wir den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.
Bei Änderungen der Umsatzsteuer sind wir zur Anpassung unserer Preise berechtigt, ohne dass das vorgenannte Widerspruchsrecht besteht.
2. VERTRAGSSCHLUSS
- Die allgemeinen Darstellungen unserer Leistungen (z. B. auf der Website oder in Prospekten) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Jegliche Angebote von uns sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
- Wir sind zur Annahme von Vertragsangeboten (z. B. Kundenanträge) nicht verpflichtet.
- Individualabreden gelten nur bei schriftlicher Abfassung, die von beiden Parteien oder einem Vertretungsberechtigten der jeweiligen Partei unterzeichnet wurden.
3. WIDERRUFSRECHT
- Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag mit diesem unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefax oder E-Mail) geschlossen (§ 312b BGB), so hat der Kunde ein Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, für die Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger,
für die Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Disquom Funktechnik GmbH, Vogtsgasse 20, 53639 Königswinter, Telefax: +49 (0) 2244 /879949-1, E-Mail: info@disquom.de.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
–Ende der Widerrufsbelehrung-
4. LEISTUNGSERBRINGUNG / TERMINE
- Für die Dauer des Vorliegens höherer Gewalt (einschließlich Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung) sind wir von unseren Liefer- und Leistungspflichten befreit.
- Soweit wir Leistungen unentgeltlich erbringen, können wir diese jederzeit einstellen. Dies betrifft nicht den unentgeltlichen Standard- Einzelverbindungsnachweis und sonstige nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) unent- geltlich zu erbringende Leistungen. Wir werden den Kunden nach Möglichkeit über die Einstellung unentgeltlicher Leistungen mit einem angemessenen Vorlauf informieren.
- Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Auch verbindlich vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger, ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Hersteller und/oder Zulieferer, soweit wir mit diesen ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die nicht, nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf unserem Verschulden beruht. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit von Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen erstatten.
5. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG
Die Auswahl der in unserem Verantwortungsbereich zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Komponenten wie Hardware, Betriebssysteme und sonstigen internen Software, Middleware, Datenbanken, Betriebsverfahren, sonstiges betriebsbezogenes Know-how, sowie der erfor- derlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch uns. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.
6. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde
- stellt und betreibt die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Endgeräte wie PC, Laptop sowie die weiteren hierfür erforderlichen Endeinrichtungen und Software (Betriebssystem, Webbrowser etc.) in eigener Verantwortung,
- stellt uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung und informiert uns im Falle von bei ihm vor Ort vorzunehmenden Arbeiten insbesondere über verdeckt verlegte Leitungen und Rohre sowie über die mangelnde Tragfähigkeit von Bodenteilen,
- unterrichtet uns unverzüglich bei Änderung seiner Stammdaten, der Rechnungsanschrift oder seiner Bankverbindung und
- darf die von uns zu erbringenden Leistungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung entgeltlich an Dritte weitergeben (insbesondere weiterverkaufen) oder übertragen.
7. NUTZUNGSVERBOTE
Unsere Leistungen und Systeme dürfen nicht in rechtswidriger oder sonst wie missbräuchlicher Weise genutzt werden. Insbesondere zu unterlassen sind
- die Übermittlung von rechts- oder sittenwidrigen Informationen und Inhalten; hierzu gehören insbesondere Informationen und Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
- die Versendung von Massen-Mails („Spam“),
- missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups und sonstigen Internet-Foren zu Werbezwecken,
- das Durchsuchen eines Netzwerkes nach offenen Ports (Port Scanning) und unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking),
- das Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing),
- das bewusste Verbreiten von Viren, Würmern und/oder Trojanern und
- bedrohende oder belästigende Nachrichten und Anrufe.
8. VERGÜTUNG / ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- Die vom Kunden für die vereinbarten Leistungen zu zahlende Vergütung (Gebühren, Entgelte etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Antragsformular sowie ergänzend aus unserer jeweils aktuell gültigen Preis- bzw. Tarifliste.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche
Ältere Preis- und Tariflisten verlieren mit Inkrafttreten einer neuen Preis- bzw. Tarifliste ihre Gültigkeit.
Vergütungen inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden wiederkehrend zu zahlende und nutzungsunabhängige Vergütungen (z. B. Flatrate) jeweils monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.
- Jede in Rechnung gestellte Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist jeweils innerhalb von 10 Kalendertagen ab Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen, soweit sie nicht bei erteilter Einzugsermächtigung und bei Fälligkeit vom Konto des Kunden abgebucht wird. In letzterem Fall erfolgt die Abbuchung erst nach Ablauf einer Frist von 5 Werktagen ab Zugang der Rechnung.
- Wir sind berechtigt, Dritte mit der Einziehung und Durchsetzung unserer Forderungen zu beauftragen.
- Der Kunde hat Einwendungen gegen erteilte Rechnungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung oder in der Einleitung zu diesen AGB bezeichneten Anschrift zu erheben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels).
- Sollte der Kunde eine Einzugsermächtigung widerrufen bzw. den Bankeinzug zurückziehen, so sind wir berechtigt, angemessene höhere Preise, die den Mehraufwand ausgleichen, in Rechnung zu stellen.
- Für jede aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift erheben wir zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine Bearbeitungsgebühr von 10.- € (inkl. MwSt.), es sei denn der Kunde weist nach, dass uns kein Schaden entstanden oder der uns entstandene Schaden geringer ist.
9. ZAHLUNGSVERZUG, SPERRE
- Bei Zahlungsverzug des Kunden fallen Verzugszinsen in der gesetzlich geltenden Höhe an. Pro berechtigter Zahlungserinnerung oder Mahnung erheben wir weiter eine Bearbeitungsgebühr von 10.- € (inkl. MwSt.), es sei denn der Kunde weist nach, dass uns kein Schaden entstanden oder der uns entstandene Schaden geringer ist. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
- Während des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unsere Leistungen angemessen einzuschränken oder zurückzubehalten bzw. zu sperren. Voraussetzung für die Einschränkung bzw. Zurückhaltung / Sperre unserer Leistungen ist jeweils, dass wir dem Kunden die beabsichtige Maßnahme mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht haben.
Im Hinblick auf Telefondienste (z. B. die Disquom Telefon Flat) ist Voraussetzung für eine Sperre darüber hinaus, dass der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100€ in Verzug ist und wir bei Androhung der Sperre auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen haben. Bei der Berechnung der Höhe des vorgenannten Betrags bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form -und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, es sei denn, der Kunde wurde zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen nicht binnen zwei Wochen. Die Berechnung des Durchschnittsbetrags richtet sich nach § 45j TKG.
Eine Sperre von Telefondiensten wird zunächst auf abgehende Telekommunikationsverbindun gen beschränkt. Dauert der Grund für die Sperre für einen Zeitraum von einer Woche
nach Durchführung der Sperre noch an, dürfen wir auch ankommende Telekommunikationsver- bindungen sperren.
Bei Beendigung des Verzugs durch Zahlung der ausstehenden Vergütung werden wir die Leistungserbringung innerhalb einer angemessenen Anlaufrist fortsetzen. Uns hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit dieser uns nicht nachweist, dass er die Ursachen für die Sperre nicht zu vertreten hatte.
- Im Falle eines Rufnummernmissbrauchs sind wir gemäß § 45o Satz 3 TKG zu einer Sperre gesetzlich verpflichtet.
10. HAFTUNG
- In unseren Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf unseren Webseiten enthaltene Angaben sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
- Wir haften nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
- Bei der Erbringung von Tele- kommunikationsdienstleistungen haften wir für Vorsatz unbegrenzt, für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Endnutzer. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der vorstehenden Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die wir mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten haben, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchst- grenze steht.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Absatzes a) haften wir für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung das Erreichen des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („Kardinalpflicht“), haften wir beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss („vertragstypisch vorhersehbare Schäden“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Im Falle einer Haftung nach dem vorstehenden Absatz b) ist diese insgesamt der Höhe nach auf das Zweifache der für unsere Leistungserbringung während der Mindestvertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Gesamtvergütung (Einmalzahlungen und laufende Vergütung) begrenzt. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde uns darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
- Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien beschränkt.
- Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit von Stromnetzen und ebenfalls nicht bei Ausfällen von Servern und/oder sonstiger Hardware bzw. Infrastruktur, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt.
- Wir haften nicht für die im Internet von Dritten angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung durch den Kunden diesem oder Dritten entstehen.
- Soweit wir dem Kunden Zugang zur Nutzung des Internets vermitteln, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner Überprüfung durch uns. Dies gilt auch im Hinblick auf schädliche Software, auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (einschließlich des Jugendschutzes und der Regelungen des Urheberrechts) und auf die Beachtung der Schutzrechte Dritter.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten.
11. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder in den besonderen Bedingungen angegeben ist, gilt für jeden Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer einmonatigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag und ist dann jederzeit beidseitig mit einer Frist von einem Monat kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für uns insbesondere dann vor, wenn wir die Breitbandanbindung (Backbone) verlieren, z. B. aufgrund Kündigung durch den Internet- Service-Provider oder aufgrund nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender technischer Umstände.
12. DATENSCHUTZ
- Wir erheben, verarbeiten und speichern die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich und/oder durch gesetzliche Vorschriften angeordnet bzw. erlaubt ist, oder der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Im Rahmen der geltenden Gesetze erheben wir je nach vereinbartem Leistungsumfang folgende personenbezogene Daten:
- Bestandsdaten im Sinne der §§ 3 Nr. 3, 95 TKG bzw. § 14 Telemediengesetz (TMG);
- Nutzungsdaten im Sinne des § 15 Telemediengesetz (TMG) sowie
- Verkehrsdaten im Sinne der §§ 3 Nr. 30, 96 TKG.
Eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt
- bei der Bearbeitung von Kundenanträgen zum Bezug unserer Leistungen;
- bei der Nutzung der vereinbarten Leistungen durch den Kunden (z. B. Voice over IP) sowie
- beim Besuch unserer Webseiten und der Nutzung der dort zur Verfügung gestellten Funktionalitäten durch den Kunden.
- Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland und in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gespeichert.
- Auf Verlangen erteilen wir dem Kunden Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft erfolgt auf Wunsch des Kunden elektronisch.
- Sofern wir uns zur Leistungserbringung oder zur Einziehung und/oder Durchsetzung unserer Forderungen Dritter bedienen, werden wir dem jeweiligen Dritten Kundendaten nur offen legen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen bzw. zur Einziehung und Durchsetzung unserer Forderungen zwingend erforderlich und durch Gesetz erlaubt ist. Wir werden den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den offen gelegten Daten verpflichten.
- Wir sind weiter zur Offenlegung von Kundendaten berechtigt, soweit wir hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind.
- Weitere Regelungen zum Datenschutz finden sich in den Teilen B ff. dieser AGB.
13. EINHOLEN VON AUSKÜNFTEN
- Wir sind berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfälle und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme unserer Leistungen, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklungen (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug oder Vollstreckungsmaßnah- men) der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während der Vertragslaufzeit entsprechende Daten bei der SCHUFA anfallen, können wir hierüber Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen eines Vertragspartners der SCHUFA erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
- Ergibt die Einholung von Auskünften bei der SCHUFA nach der vorstehenden Ziffer 13.1 die Kreditunwürdigkeit des Kunden, so sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
14. ABTRETUNG / AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Der Kunde darf seine Rechte aus dem jeweiligen Vertrag nur mit unserer vorherigen und schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
- Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
- Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur bzgl. solcher Ansprüche geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15. GELTENDES RECHT
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. SCHLICHTUNG
Besteht mit uns Streit darüber, ob wir eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung dem Kunden gegenüber erfüllt haben, kann dieser bei der
Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu stellen. Deren Anschrift lautet: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
17. INFORMATIONEN ÜBER UNS
Disquom Funktechnik GmbH
Vogtsgasse 20
53639 Königswinter
Telefon: +49 (0) 2244 / 879949-0
Telefax: +49 (0) 2244 / 879949-1
E-Mail: info@disquom.de
URL: http://www.disquom.de
Geschäftsführer: Daniel Gerlach Registergericht: Amtsgericht Siegburg Registernummer: HRB 12503
Steueridentifikationsnummer: 22257034648
TEIL B – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN GLASFASER-ANSCHLUSS
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Bereitstellung eines Glasfaser-Anschluss durch uns und dessen Nutzung durch den Kunden, und hierfür vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.
2. VERTRAGSSCHLUSS, BINDUNG DES KUNDEN AN SEIN VERTRAGSANGEBOT
- Die grundsätzliche Verfügbarkeit des Glasfaser- Anschlusses hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und kann erst während der Einrichtung des Anschlusses vor Ort beim Kunden abschließend geprüft werden. Daher kommt der Vertrag über die Bereitstellung des Glasfaser-Anschlusses erst durch dessen antragsgemäße Zurverfügungstellung zustande.
3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Der Glasfaser Anschluss ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechend
- Der Zugang zum Internet erfolgt mittels einer dynamischen (d. h. wechselnden) IPv4-Adresse. Die Zuweisung einer statischen IP-Adresse kann gegen gesonderte Vergütung erfolgen.
- Der Übergabepunkt (Schnittstelle) befindet sich nach dem HÜP. Bis zu dieser Schnittstelle tragen wir die Verantwortung des Betriebs und der Instandhaltung. Störungen und Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder durch Dritte gehen zu Lasten des Kunden.
- Wir bemühen uns, für eine möglichst weitgehende Verfügbarkeit des Glasfaser- Anschlusses zu sorgen. Es kann jedoch zu zeitweiligen Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Glasfaser-Anschlusses besteht daher nicht. Die Anschluss- und Netzverfügbarkeit beträgt jedoch mindestens 97,5 % im Monatsmittel.
3.1 NICHT ALS ZEITEN DER NICHTVERFFÜGBARKEIT GELTEN
- einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Anschluss- bzw. Netzverfügbarkeit während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden vereinbarter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten;
Die regulären Wartungsfenster liegen jeweils am ersten und dritten Donnerstag eines jeden Monats zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr.
- Zeiträume, in welchen unsere Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen – z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter – nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind;
- Zeiträume, in welchen wir aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität, oder aufgrund von sachlichen Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung des DSL- Breitbandanschlusses durch den Kunden (z.
B. Abruf rechtsradikaler Inhalte) die Anschluss- bzw. Netzverfügbarkeit berechtigterweise einschränken oder sperren.
Wir werden bei einer diesbezüglichen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen soweit möglich unverzüglich informieren, und alles uns Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung schnellstmöglich aufzuheben
Privatkunden haben die Möglichkeit, mit uns eine erhöhte Verfügbarkeit entsprechend der für Geschäftskunden geltenden Verfügbarkeit zu vereinbaren.
- Die am Anschluss des Kunden erreichbare Übertragungsrate hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten des Anschlusses ab. Die Übertragungsrate ist zudem u. A. abhängig von der Auslastung eigener und fremder Übertragungswege sowie der Auslastung und der Übertragungsgeschwindigkeit der jeweils angewählten Server bzw. Router. Die Down- und Upstreamgeschwindigkeiten variieren in Abhängigkeit von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten.
Die am Anschluss des Kunden maximal erreichbaren Down- und Upstream- geschwindigkeiten ergeben sich aus dem Produktinformations- Datenblatt zum jeweiligen Tarif.
4. NUTZUNGSVERBOTE
- Die Nutzung von Filesharing-Programmen über unsere Zugangseinrichtungen ist nicht gestattet und wird von uns durch technische Maßnahmen unterbunden.
- Weitere Nutzungsverbote ergeben sich aus Teil A.
5. PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde ist verpflichtet, geeignete und ihm zumutbare Sicherheitsvorkehrungen gegen den Zugriff Dritter auf seine Daten zu treffen und hat jegliche missbräuchliche Nutzung des Zugangs zu vermeiden. Der Kunde haftet für jeglichen Missbrauch seines Internetzugangs nach den gesetzlichen Regelungen.
- Der Kunde trägt eigenverantwortlich Sorge für Einrichtungen gegen Blitzschlag, insbesondere durch die ordnungsgemäße Erdung der Antenne, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
TEIL C – BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE DISQUOM TELEFON FLAT
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Führen von Telefongesprächen über das Internet (Voice over IP) mittels der Disquom Deutschland Flat, und hierfür vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.
2. VERTRAGSSCHLUSS, BINDUNG DES KUNDEN AN SEIN VERTRAGSANGEBOT
- Die grundsätzliche Verfügbarkeit der Disquom Telefon Flat hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und muss nach Eingang des Kundenantrags zunächst geprüft werden. Daher kommt der Vertrag über die Bereitstellung der Disquom Telefon Flat erst durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die antragsgemäße Zurverfügungstellung der Disquom Telefon Flat zustande.
Im Regelfall erfolgt die Prüfung der grundsätzlichen Verfügbarkeit und die Bereitstellung der Disquom Telefon Flat innerhalb von 14 Kalendertagen.
3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Die Disquom Telefon Flat ermöglicht dem Kunden das Telefonieren in öffentliche Fest- und Mobilfunknetze. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechend ausgestatteter Computer, ein IP-Telefonie fähiges Endgerät oder ein herkömmliches Telefon, welches über geeignete Adapter angeschlossen wird.
- Wir bemühen uns, für eine möglichst weitgehende Verfügbarkeit der Disquom Telefon Flat zu sorgen. Es kann jedoch zu zeitweiligen Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen. Ein Anspruch auf eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Disquom Telefon Flat besteht daher nicht. Die Verfügbarkeit beträgt jedoch mindestens 97,5 % im Monatsmittel.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten
- einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden vereinbarter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten;
Die regulären Wartungsfenster liegen jeweils am ersten und dritten Donnerstag eines
jeden Monats zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr.
- Zeiträume, in welchen unsere Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen – z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter – nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind;
- Zeiträume, in welchen wir aufgrund einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität, oder aufgrund von sachlichen Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung der Voice over IP Telefonie durch den Kunden diese berechtigterweise einschränken oder sperren.
Wir werden bei einer diesbezüglichen Entscheidung auf die berechtigen Interessen des Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen soweit möglich unverzüglich informieren, und alles uns Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung schnellstmöglich aufzuheben
Privatkunden haben die Möglichkeit, mit uns eine erhöhte Verfügbarkeit entsprechend der für Geschäftskunden geltenden Verfügbarkeit zu vereinbaren.
- Wir weisen darauf hin, dass die Notruffunktionalität aufgrund der technischen Gegebenheiten gegenüber einem Fest- oder Mobilfunknetzanschluss eingeschränkt sein kann.
- Wir weisen darauf hin, dass beim Aufbau vom Kunden abgehender Verbindungen die vollständige national signifikante Rufnummer des Kunden übermittelt wird.
4. SPERRUNG VON RUFNUMMERNBEREICHEN
- Der Kunden kann von uns verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist.
- Für die Freischaltung von auf Kundenwunsch gesperrter Rufnummernbereiche kann ein Entgelt gemäß unserer jeweils aktuellen Preis- bzw. Tarifliste anfallen.
5. MEHRWERTDIENSTE
- Soweit der Kunde keine netzseitige Sperrung gemäß der vorstehenden Ziffer 4 verlangt hat, gewähren wir dem Kunden grundsätzlich auch den Zugang zu sogenannten kostenpflichtigen Mehrwertdiensten (tele-kommunikationsgestützte Dienste im Sinne des § 3 Nr. 25 TKG), indem Verbindungen zu 0900- Rufnummern zu dem jeweiligen Netzbetreiber geführt werden. Voraussetzung hierfür ist jeweils, dass zwischen uns und dem jeweiligen Netzbetreiber eine Netzzusammenschaltung sowie eine Fakturierungs- und Inkassovereinbarung besteht, und der Netzbetreiber die jeweilige Verbindung annimmt. Verantwortlich für den unter der jeweiligen 0900-Nummer erreichbaren Mehrwertdienst ist allein der jeweilige Mehrwert Diensteanbieter.
- Das für die Verbindung zu diesem Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellen wir dem Kunden im Namen des jeweiligen Diensteanbieters in Rechnung. Für das Mahnwesen und eine eventuelle gerichtliche Durchsetzung dieser Forderungen ist der jeweilige Diensteanbieter zuständig. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Entgelte sind ausschließlich an den jeweiligen Diensteanbieter zu richten.
6. VERBINDUNGSENTGELTE, EINZELVERBINDUNGSNACHWEIS
- Der Kunde zahlt für die Disquom Telefon Flat das vereinbarte monatliche Entgelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet das vereinbarte Entgelt alle Gespräche in das deutsche Festnetz.
Für Gespräche in das Ausland und in andere Netze als das Festnetz (z. B. Mobilfunknetze) fallen zusätzliche Kosten an, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preis- bzw. Tarifliste ergeben. Die aktuelle Preis- bzw. Tarifliste kann auf http://www.Disquom.de abgerufen sowie gespeichert und ausgedruckt werden.
- Der Kunde kann von uns jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) verlangen. Der Einzelverbindungsnachweis enthält mindestens die Angaben, die für eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung erforderlich sind.
Dies gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird.
7. DATENSPEICHERUNG
- Wir speichern die Verkehrsdaten, soweit dies zur Abrechnung unserer Leistungen erforderlich ist. Soweit wir Dritte mit der Einziehung und Durchsetzung unserer Forderungen beauftragen sind wir berechtigt, die Verkehrsdaten und weiteren personenbezogen- nen Daten zu übermitteln, soweit dies zum Einzug des Entgelts und zur Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist.
- Nach Wahl des Teilnehmers werden wir die Zielnummern jeweils
- vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern speichern oder
- mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig löschen.
Macht der Kunde von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine Speicherung der ungekürzten Nummern.
- Soweit der Kunde keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte erhoben hat, werden wir die Verkehrsdaten sechs Monate nach Rechnungsversand löschen. Im Falle von Einwendungen dürfen wir die Verkehrsdaten bis zur abschließenden Klärung der Einwendungen gespeichert halten.
- Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten gemäß Ziffer 7.3 oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, sind wir zum Nachweis der Einzelverbindungen nicht verpflichtet.